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Häufig gestellte Fragen – FAQ
FAQ
Allgemeine Fragen Notfälle und VerfügbarkeitPraxis & ErreichbarkeitAbrechnung - Kosten - KassenleistungErstkontakt & VorbereitungAblauf & OrganisationRechtliches & VertraulichkeitTherapiemethoden & ArbeitsweiseFür wen ist mein Therapie-Angebot geeignet
Dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie Medikamente verschreiben?
Nein, Heilpraktiker:innen für Psychotherapie dürfen keine Medikamente verschreiben. Falls eine medikamentöse Behandlung notwendig erscheint, arbeite ich auf Wunsch mit Ärzt:innen oder Fachärzt:innen (Psychiater:innen) zusammen.
Dürfen Heilpraktiker für Psychotherapie ein Attest ausstellen oder krank schreiben?
Nein, eine Krankschreibung oder das Ausstellen eines Attests ist ausschließlich Ärzt:innen vorbehalten. In therapeutischen Prozessen kann ich Sie jedoch bei der Klärung unterstützen, ob eine ärztliche Begleitung ergänzend sinnvoll ist.
Ist meine Teilnahme an der Therapie vertraulich?
Ja – als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Ihre persönlichen Daten und Gesprächsinhalte werden absolut vertraulich behandelt. Als Selbstzahler profitieren Sie von vollständiger Diskretion – es erfolgt keine Weitergabe an Krankenkassen oder Dritte.
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